Krankenversicherung
Neben Leistungen der Pflegeversicherung bietet das Ambulante Pflege-Team auch Leistungen der Krankenversicherung aus dem Bereich der Häuslichen Krankenpflege (auch Behandlungspflege genannt). Hierbei handelt es sich um Leistungen, mit deren Durchführung der Arzt des Klienten den ambulanten Pflegedienst beauftragt, z. B. einen Verbandswechsel.
Die Häusliche Krankenpflege wird durch den Arzt verordnet (Verordnung über Häusliche Krankenpflege) und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse genehmigt.
Beispiele Häuslicher Krankenpflege:
- Verabreichen und Stellen von Medikamenten: Wenn der Klient dieses aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr selbständig durchführen kann.
- Blutdruckmessung: Zur Neueinstellung der Medikamente bzw. zur Kontrolle.
- Blutzuckermessung.
- Verbandswechsel (Wundmanagement).
Krankenkasse
Die Krankenkasse des Klienten ist für den ambulanten Pflegedienst Ansprechpartner bei:
- Häuslicher Krankenpflege nach § 37.1 und § 37.2, d. h. Krankenhausvermeidungspflege und der Behandlungspflege. In den allermeisten Fällen geht es um Aufgaben aus dem Bereich der Behandlungspflege wie das Blutzuckermessen, Medikamentengaben oder die Wundversorgung.
- Bestellung von Hilfsmitteln.
- Hauswirtschaftliche Versorgung.