Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Krankenversicherung

Neben Leistungen der Pflegeversicherung bietet das Ambulante Pflege-Team auch Leistungen der Krankenversicherung aus dem Bereich der Häuslichen Krankenpflege (auch Behandlungspflege genannt). Hierbei handelt es sich um Leistungen, mit deren Durchführung der Arzt des Klienten den ambulanten Pflegedienst beauftragt, z. B. einen Verbandswechsel.

Die Häusliche Krankenpflege wird durch den Arzt verordnet (Verordnung über Häusliche Krankenpflege) und die Kostenübernahme durch die Krankenkasse genehmigt.

Beispiele Häuslicher Krankenpflege:

  • Verabreichen und Stellen von Medikamenten: Wenn der Klient dieses aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr selbständig durchführen kann.
  • Blutdruckmessung: Zur Neueinstellung der Medikamente bzw. zur Kontrolle.
  • Blutzuckermessung.
  • Verbandswechsel (Wundmanagement).

Krankenkasse

Die Krankenkasse des Klienten ist für den ambulanten Pflegedienst Ansprechpartner bei: