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Leistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet eine Vielzahl von Leistungen an:

  • Sachleistungen. Hier übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die Versorgung des Klienten vollständig oder teilweise und rechnet bei gesetzlich pflegeversicherten Klienten direkt mit der Pflegekasse ab. er Umfang der abrechenbaren Leistungen hängt vom Pflegegrad des Klienten ab. Der ambulante Pflegedienst erbringt die Leistungen im Rahmen der Pflegeversicherung in der Regel im Form so genannter Leistungskomplexe, den denen mehrere Pflegehandlungen zusammengefaßt werden (z. B. der Leistungskomplex 3 "Große Morgentoilette mit Hilfe beim Aufstehen").
  • Pflegegeld. Der Klient wird im Rahmen der Pflegeversicherung nicht durch einen Pflegedienst versorgt, sondern organisiert seine Pflege selbst durch Angehörige oder dritte Personen, die er mit Hilfe des Pflegegeldes bezahlten kann.
  • Kombination aus Sachleistung und Pflegegeld. Der Pflegedienst schöpft das dem Klienten aufgrund seiner Pflegestufe zur Verfügung stehende Budget nicht vollständig aus. Der Klient erhält daraufhin ein monatliches anteiliges Pflegegeld.
  • Zusätzliche Betreuungsleistungen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz: Sie dienen einer Festigung bzw. Wiederherstellung der so genannten "Alltagskompetenz" des Pflegebedürftigen, z. B. im Falle einer Demenz.
  • Verhinderungspflege: Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson. Ist die nicht-professionelle Pflegeperson nicht in Der Lage, die Pflege durchzuführen (z. B. aufgrund einer Erkrankung oder eines Urlaubs), so stellt die Pflegekasse weitere Gelder bereit, um die Versorgung des Pflegebedürftigen in seiner Häuslichkeit sicherzustellen.
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen.
  • Teilstationäre Pflege - Tagespflege und Nachtpflege.
  • Kurzzeitpflege.
  • Vollstationäre Pflege.
  • Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe.
  • Leistungen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson.
  • Pflegekurse für Angehörige.

Hinzu kommen auch noch ergänzende Leistungen der Krankenversicherung wie z.B. die zum 1. Januar 2016 eingeführte Überleitungspflege, die auch die Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach einer Krankenhaus