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Vergütungen der Pflegeversicherung

Preise nach dem Leistungskatalog der Pflegeversicherung

Im Normalfall rechnet das Ambulante Pflege-Team seine erbrachten Leistungen nach den Vorgaben der Pflegeversicherung ab, die für die pflegerischen Leistungen sogenannte "Leistungskomplexe" erstellt hat. In den Leistungskomplexen werden verschiedene pflegerische Handlungen zusammen gefasst, z. B. die "Große Morgentoilette mit Hilfe beim Aufstehen".

Die verschiedenen Leistungskomplexe werden mit unterschiedlichen Punktzahlen abgerechnet, wobei der Punktwert für alle ambulanten Pflegedienste in Schleswig-Holstein nahezu identisch ist.

Bei allen Leistungskomplexen wird noch ein 10%iger Sonn- und Feiertagszuschlag bzw. ein Nachtzuschlag (zwischen 22 Uhr abends und 6 Uhr morgens) berechnet.

Niedergelegt sind die Preise in den so genannten "Vergütungsvereinbarungen", die i. d. R. eine Laufzeit von einem Jahr haben. Sie werden zwischen den Verbänden der Pflegedienste und der Kostenträger ausgehandelt. Es gibt sowohl für den Bereich der Pflegeversicherung als auch der Krankenversicherung gesonderte Vergütungsvereinbarungen.