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Leistungskomplexe

Im Rahmen der Pflegeversicherung werden einzelnen Pflegeleistungen zu so genannten Leistungskomplexen zusammen gefasst. Diese einzelnen Leistungskomplexe werden nach einem Punktesystem bewertet und durch Verhandlungen zwischen den Vertretern der Kostenträger und der ambulanten Pflegedienste wird ein Punktwert ausgehandelt, so dass sich für jeden Leistungskomplex ein für alle Pflegedienste fester Punktwert ergibt. Diese so genannten "Vergütungsvereinbarungen" haben in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr (gegenwärtig von 1. Januar bis 31. Dezember 2016).

Es gibt in den einzelnen Bundesländern nicht nur unterschiedliche Preise, sondern auch unterschiedliche Leistungskomplexe und Bezeichnungen. Gegenwärtig gilt für die ambulanten Pflegedienste in Schleswig-Holstein folgendes Leistungskomplex-System: 

Die einzelnen Leistungskomplexe werden in vier Bereich unterteilt:

  1. Pflegeprozeßbezogene Maßnahmen - Leistungskomplexe (P1 - P6).
    • P1 - Aufnahmeprozeß.
    • P2 - Folgebesuch Aktualisierung (Pflegevisite, Hilfeplangespräch).
    • P3 - Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3.
    • P4 - Gezielte Förderung der Selbständigkeit.
    • P5 - Einsatz für unvorhersehbare Bedarfe.
    • P6 - Sicherheitsbesuch.
  2. Körperbezogene Pflegemaßnahmen - Leistungskomplexe (K1 - K14).
    • K1 - Kleine Morgen- bzw. Abendtoilette mit Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes.
    • K2 - Kleine Morgen- bzw. Abendtoilette.
    • K3 - Große Morgen- bzw. Abendtoilette mit Hilfe beim Aufsuchen / Verlassen des Bettes.
    • K4 - Große Morgen- bzw. Abendtoilette.
    • K5 - Positionierung / Lagerung.
    • K6 - Gezielte Mobilisation.
    • K7 - Kleine Mobilisation.
    • K8 - Hilfe bei der Nahrungsaufnahme.
    • K9 - Hilfe bei der Nahrungsaufnahme einer Zwischenmahlzeit.
    • K10 - Sondenkost bei implantierter Magensonde.
    • K11 - Unterstützung bei Ausscheidungen.
    • K12 - Kleine Unterstützung bei Ausscheidungen.
    • K13 - Hilfestellung beim Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung.
    • K14 - Hilfe beim Bekleidungswechsel / Aufstehen / Zubettgehen.
  3. Pflegerische Betreuungsmaßnahmen - Leistungskomplexe (B1 - B2).
    • B1 - Pflegerische Betreuungsmaßnahmen.
    • B2 - Kleine Pflegerische Betreuungsmaßnahmen.
  4. Hilfen zur Haushaltsführung - Leistungskomplexe (H1 - H6).
    • H1 - Reinigung der Wohnung.
    • H2 - Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung.
    • H3 - Wechseln der Bettwäsche.
    • H4 - Einkaufen.
    • H5 - Zubereitung einer warmen Mahlzeit in der Häuslichkeit.
    • H6 - Zubereitung einer sonstigen Mahlzeit in der Häuslichkeit.

 

B1 - Häusliche Betreuung.

Dieser Leistungskomplex sprengt etwas den Rahmen der anderen LKs. Es geht hier um die Unterstützung oder sonstige Hilfen im häuslichen Umfeld des Pflegebedürftigen oder seiner Familie, insbesondere Persönliche Hilfeleistungen z.B. durch Unterstützung im Haushalt des Pflegebedürftigen. Hilfen zur Orientierung und Gestaltung des Alltags sowie zur Aufrechterhaltung sozialer Kontakte. Sonstige Hilfen, bei denen ein aktives Tun nicht im Vordergrund steht (z.B. Beaufsichtigung, Anwesenheit und Beobachtung des Pflegebedürftigen). Siehe hierzu auch "Zusätzliche Betreuungsleistungen"! (Dieser Leistungskomplex wurde zum 1.1.2015 neu eingeführt)

P1 - Aufnahmeprozeß - Erstbesuch.

Der Erstbesuch wird abgerechnet, wenn neu durch den Pflegedienst im Bereich des SGB-XI versorgt wird. Er beinhaltet: Anamnese. Abstimmung und Festlegung der konkreten Pflegeplanung: Die Pflegeplanung berücksichtigt, dass die Hilfen bei den Verrichtungen der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität zugleich dem Ziel der Vorbeugung von Sekundärerkrankungen dienen. Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe. Informationen über weitere Hilfen. Beratung über Inhalt und Abschluss eines schriftlichen Pflegevertrages.

P2 - Folgebesuch - Aktualisierung.

Im Laufe einer dauernden pflegerischen Versorgung besteht die Notwendigkeit, die Inhalte aus dem Leistungskomplex 18 zu überprüfen und zu aktualisieren (Pflegevisite). Dabei ist der Versicherte bezüglich der von ihm gewählten Leistungen zu beraten und ggf. ein geänderter Pflegevertrag abzuschließen. Beinhaltet: Überarbeitung der Pflegeanamnese. Aktualisierung / Überarbeitung der Pflegeplanung. Der Folgebesuch kann einmal jährlich abgerechnet werden.

Einsatzpauschale.

Es kann bei Leistungen aus dem Bereich der Pflegeversicherung bis zu 2x täglich eine Einsatzpauschale für Anfahrt und Dokumentation abgerechnet werden. Weiterhin kann sie auch abgerechnet werden, wenn der Klient beim Eintreffen am Einsatzort trotz Absprache nicht anwesend ist oder dann keine Leistungen nachfragt.

P3 - Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI.

Der Beratungseinsatz dient der Überstützung des Pflegebedürftigen und seiner Pflegeperson.