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Pflegegutachten - Begutachtung durch den MDK

Voraussetzung für ein Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) ist ein Antrag bei der eigenen Krankenkasse, denn dieser ist die Pflegekasse beigeordnet. In der Regel wird dem Antragsteller ein Formular zugeschickt, in dem neben allgemeinen persönlichen Daten auch gefragt wird nach

  • der Kontoverbindung: diese Angaben sind wichtig, wenn der Versicherte die Auszahlung von Pflegegeld oder Kombinationsleistung wünscht.
  • einem möglicherweise bereits involvierten ambulanten Pflegedienst.
  • dem behandelnden Arzt.

Sie werden evtl. auch gebeten, bereits Angaben über den Hilfebedarf des Antragstellers zu machen bzw. für einige Tage lang ein Pflegetagebuch zu schreiben.

Der Besuch durch den Gutachter des Medizinischen Dienstes wird in der Regel frühzeitig angekündigt, so dass der Antragsteller bzw. seine Angehörigen sich rechtzeitig darauf vorbereiten können. So ist es auch möglich - und unbedingt empfehlenswert - den ambulanten Pflegedienst hinzu zu ziehen. Der Besuch durch den Gutachter dauert in der Regel 45 - 60 Minuten. Bei den Gutachtern handelt es sich i. d. R. um spezielle geschulte Ärzte oder Pflegefachkräfte.

 Der Antragsteller ist berechtigt, mit dem Bescheid über die Gewährung bzw. Ablehnung einer Pflegestufe auch das Gutachten zu erhalten. Das Pflegegutachten ist wichtig, um zu überprüfen, ob alle den Grad der Pflegebedürftigkeit bestimmenden Faktoren auch vollständig erfasst wurden.

Siehe auch: