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Es soll ein Pflegedienst eingeschaltet werden

Pflegende Angehörige haben in gewissen Fällen einen Anspruch auf Zahlungen in die Rentenversicherung. Sie sollten sich darüber bei Ihrer Pflegekasse informieren.

Als pflegende Angehörige haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, jederzeit andere Leistungen der Pflege­versicherung in Anspruch zu nehmen, z. B.:

  • wenn Sie aufgrund eigener Krankheit oder eines Erholungsurlaubs die Pflege zeitweilig nicht durchführen können. In diesem Fall besteht die Möglichkeit eine so genannte Verhinderungspflege zu beantragen.
  • wenn Sie am Tag oder in der Nacht Ihren Angehörigen nicht pflegen können (Tages- oder Nachtpflege).
  • In den Fällen, in denen weder häusliche Pflege noch teilstationäre Pflege möglich ist, hat der Pflegebedürftige Anspruch auf (stationäre) Kurzzeitpflege.

Es ist weiterhin wichtig, dass Sie sich über mögliche Hilfs- und Pflegehilfsmittel informieren, die Ihnen und den Pflegenden den Alltag erleichtern. Sie können auch einen Pflegekurs besuchen, der die wichtigsten Aspekte der Pflege vermittelt.