Krankenpflege zu Hause - 0431 36 26 34 - 24159 Kiel-Holtenau

Pflegestufe vorhanden

Liegt bereits eine Pflegestufe vor, so gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Die gesamte Grundpflege wird durch Angehörige oder andere Privatpersonen übernommen (siehe Geldleistung).
  • Die gesamte Grundpflege wird durch einen Pflegedienst übernommen (siehe Sachleistung).
  • Pflegedienst und Angehörige bzw. Privatpersonen übernehmen zusammen die Pflege (siehe Kombinationsleistung).

Es stellt sich dann die Frage, von wem der Pflegebedürftige zuhause gepflegt werden soll:

1. Pflegedienst: Wird der Pflegebedürftige ausschließlich durch einen professionellen Pflegedienst gepflegt, so erstattet die Pflegekasse so genannte Sachleistungen. bis zur Höhe der bewilligten Pflegestufe. Übersteigen die monatlichen Kosten des Pflegedienstes diese Grenze, so stellt der Pflegedienst die Differenz vom Pflegebedürftigen in Rechnung.

2. Private Pflegeperson / Angehörige: Übernehmen Angehörige und/oder andere Privatpersonen die Pflege des Pflegebedürftigen, so zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld aus, mit dem der Pflegebedürftige seine Aufwendungen finanzieren kann. Je nach Höhe der Pflegestufe muß viertel- oder halbjährlich ein Nachweis über einen Beratungseinsatz durch einen professionellen Pflegedienst geführt werden.

3. Kombination Pflegedienst / private Pflegeperson: In diesem Fall, der so genannten Kombinationsleistung, übernimmt der Pflegedienst nur einen Teil der Pflege, während der andere Teil durch private Pflegepersonen abgedeckt wird. Hier rechnet der Pflegedienst zuerst mit der Pflegekasse ab, und auf Grundlage der Rechnung des Pflegedienstes zahlt die Pflegekasse anteiliges Pflegegeld aus.

 Achtung: In bestimmten Fällen zahlt die Pflegekasse kein volles oder anteiliges Pflegegeld aus, z.B. wenn nicht glaubhaft gemacht werden kann, daß es private Pflegepersonen gibt.

Siehe zu 2. und 3. auch: